Wiederzulassung zum Kindergarten nach ansteckender Krankheit
Immer wieder kommen Anfragen nach Attesten zur Wiederzulassung im Kindergarten nach ansteckender Krankheit. Diese Atteste sind nur für wenige, seltene Erkrankungen gesetzlich vorgeschrieben. Für häufige Infekte wie Scharlach, Bindehautentzündung oder Magen-Darm Infekte stellen wir solche Bescheinigungen nicht aus. Die Übersicht über Krankheiten, die ein Attest benötigen, finden Sie hier: Wiederzulassung Kiga Landesgesundheitsamt