Information zur Quarantäne
Diese Fragen müssen Sie bitte direkt mit dem Gesundheitsamt klären:
- Dauer der Quarantäne
- Wann und wie oft ein Abstrich erfolgen soll
- Wer getestet werden muß
Information zur Lohnfortzahlung bei Quarantäne
Sollte Ihr Kind wegen Kontakt zu einer Corona – positiven Person in Quarantäne sein oder Schule/ KiTA geschlossen, besteht folgende Regelung:
Arbeitnehmer: Wenn Sie zur Betreuung des Kindes zu Hause bleiben müssen besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung für 6 Wochen. Der Arbeitgeber benötigt den Quarantänebescheid des Gesundheitsamtes. Er kann dann Zuschüsse beim Regierungspräsidium Baden-Württemberg beantragen
Selbständige: Sie können selber Zuschüsse wegen Verdienstausfall beim Regierungspräsidium Baden-Württemberg beantragen
Weitere Informationen:
www.ifsg-online.de