Liebe Patienten, liebe Eltern

Zum Schuljahresbeginn möchten wir Sie und Euch auf Folgendes hinweisen:

Bei Erkrankung soll eine Entschuldigung durch die Eltern erfolgen. Ein ärztliches Attest ist nur erforderlich bei längeren Fehlzeiten (über 10 Tage) oder bei sehr häufigen Fehltagen wenn die Schule eine Attestpflicht verhängt. Das ist im Landesschulgesetz festgelegt: Link zum Landesschulgesetz

Wenn Sie eine ärztliche Entschuldigung benötigen, ist dies eine kostenpflichtige Leistung (5€) und nur nach persönlicher Vorstellung in der Praxis möglich.